Arbeitsvertrag

Sie erhalten einen Arbeitsvertrag nach deutschem Recht vom Auftraggeber der Firma euRecruiting. Der Vertrag wird mit beidseitigen Unterschriften für die beide Parteien verbindlich. Der Arbeitsvertag kann unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen gekündigt werden. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und die Kündigung bedarf einer Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt in den ersten 3 Monaten 1 Woche, bis zu 6 Monaten 2 Wochen, ab dem 6. Monat 1 Monat. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.

In dem Arbeitsvertrag stehen die Tätigkeitsfelder. Eine Stellenbeschreibung ist hilfreich.

Der Grundgehalt oder Stundenlohn ist immer in € und in brutto angegeben.

Eine Vollzeit-Beschäftigung besteht ab 35 Stundenwochen. Die gesetzlichen Urlaubstage betragen 20 Arbeitstage pro Jahr, bzw. 0,6 Arbeitstage pro vollständig abgearbeiteten Monat. Alle 2 Jahre kann sich die Urlaubstage um einen Tag bis maximal 30 Arbeitstage im Jahr erreicht sind erhöhen.

Bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers infolge unverschuldeter Krankheit, besteht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ein Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Jede Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber stets unverzüglich mitzuteilen. Die Arbeitsunfähigkeit mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung ist spätestens dem Arbeitgeber am dritten Kalendertag des folgenden Arbeitstags vorzulegen. Die Lohnfortzahlung der Arbeitnehmer leistet der Arbeitgeber 6 Wochen lang, danach zahlt die Krankenversicherung. Das Krankengeld beantragt der Arbeitnehmer selbst bei seiner Krankenkasse.

Während der Dauer und auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Arbeitnehmers, ist über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

Bei einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Arbeitnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Arbeitgeber vorbehalten.

Tritt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht an oder beendet dieses vertragswidrig, ist eine Vertragsstrafe in Höhe einer halben Bruttomonatsvergütung (bis zum Ende der Probezeit) und eine Bruttomonatsvergütung (nach dem Ende der Probezeit) an den Arbeitgeber zu zahlen.

Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.

Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit dem Vertragspartner gegenüber schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls verfallen sie. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld, sich bei Kündigung umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden.