2004 sind Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern, 2007 Bulgarien und Rumänien der EU beigetreten. 6 Jahre nach dem Beitritt des jeweiligen Landes ist es den Fachkräften möglich, uneingeschränkt Arbeit in Deutschland aufzunehmen.
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Das bedeutet, dass die Bürger dieser Länder in dem Gesamtgebiet der Europäischen Union ein Grundrecht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit haben. Ab diesem Zeitpunkt benötigen sie keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mehr.