Seit 2010 und 2013 haben Bürger von 12 osteuropäischen Ländern das Grundrecht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der gesamten Europäischen Union erworben und somit auch die Möglichkeit in Deutschland zu arbeiten.
Seitdem haben diese Länder das Bildungsniveau an die EU-Richtlinie angepasst. Bildungsabschlüsse, die danach erworben wurden, werden in Deutschland reibungslos anerkannt.
Unsere Kandidaten verfügen über eine Ausbildung nach Ihrem Wunsch in seinem Herkunftsland. Wir beraten Sie bezüglich Anerkennung der ausländischen Ausbildungsabschlüsse. Wenden Sie sich an uns.
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Unsere Fachkräfte verfügen über eine Ausbildung in ihrem Heimatland. Ob sie in Deutschland anerkannt wird, hängt vom Ergebnis des Anerkennungsverfahrens ab. Eine ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie gleichwertig mit einem deutschen Abschluss ist. Sind die Voraussetzungen für die Berufszulassung erfüllt, wird das Ergebnis in einem Bescheid mitgeteilt.
Reglementierte Berufe sind in Deutschland rechtlich geschützt. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig. Berufe aus dem Gesundheitswesen und geschützte Berufsbezeichnungen wie z. B. Ingenieur unterliegen der Reglementierung.
Nicht reglementierte Berufe sind rechtlich nicht geschützt. Dazu gehören Ausbildungsberufe im dualen System wie z. B. Kraftfahrzeugmechatroniker oder viele akademische Berufe wie z. B. Chemiker oder Mathematiker.
Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht, erfahren Sie von uns.
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