Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Seit 2010 und 2013 haben Bürger von 12 osteuropäischen Ländern das Grundrecht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der gesamten Europäischen Union erworben und somit auch die Möglichkeit in Deutschland zu arbeiten.

Seitdem haben diese Länder das Bildungsniveau an die EU-Richtlinie angepasst. Bildungsabschlüsse, die danach erworben wurden, werden in Deutschland reibungslos anerkannt.
Unsere Kandidaten verfügen über eine Ausbildung nach Ihrem Wunsch in seinem Herkunftsland. Wir beraten Sie bezüglich Anerkennung der ausländischen Ausbildungsabschlüsse. Wenden Sie sich an uns.

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