Zu der Bewerbungsunterlagen gehören auch die Schulzeugnisse.
Das Arbeitszeugnis erstellt der Arbeitgeber. Bei Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses fragen Sie nach dem jeweiligen Arbeitszeugnis. In dem Arbeitszeugnis werden die Dauer und die Art der Beschäftigung, Kompetenzen und Leistungen sowie das soziale Verhalten des Arbeitnehmers dokumentiert. Drei Jahre nach Ende der Beschäftigung verlieren Sie den Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses.